Ein Kirchenpfleger ist eine Person, welche die dafür Verantwortlichen bei der Verwaltung der Finanzen und des Personals einer Kirchengemeinde unterstützt. Die Kirchenpfleger/innen wickeln die laufenden Kassengeschäfte und die Personalverwaltung ab. Ebenso übernehmen sie die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen kirchlicher Gebäuden. Sie beraten die kirchlichen Gremien in allen finanz- und verwaltungstechnischen Angelegenheiten und arbeiten eng mit dem zuständigen Verwaltungszentrum zusammen. Unter anderem sind die Kirchenpfleger/innen kraft ihres Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme.
In der Diözese Rottenburg gibt es verschiedene Arten von Kirchenpflegern:
Gesamtkirchenpfleger/-in: Ein Gesamtkirchenpfleger unterstützt (meist hauptberuflich) eine Gesamtkirchengemeinde bei der Verwaltung der Finanzen und des Personals.
Kirchenpfleger: Ein Kirchenpfleger der (meist haupberuflich) eine Kirchengemeinde bei der Verwaltung der Finanzen und des Personals unterstützt.
nebenberufliche(r) Kirchenpfleger/-in: Ein Kirchenpfleger der im nebenberuf (i.d.R.) ehrenamtlich eine Kirchengemeinde bei der Verwaltung der Finanzen und des Personals unterstützt.
Kirchenpfleger sind in der Regel auch die Schnitstelle zu einem Verwaltungszentrum.